Was passiert, wenn man sich als Erbe nicht meldet?
Viele Fragen, wenig Antworten – und eine Menge Unsicherheit
Ganz ehrlich, als meine Tante gestorben ist, war das Letzte, woran ich denken konnte, das Thema Erbe. Ich war traurig, überfordert – und hatte null Plan, wie das überhaupt läuft. Dann hieß es plötzlich: „Du bist im Testament erwähnt.“ Und ich dachte nur: Was jetzt?! Muss ich was tun? Was passiert, wenn ich einfach nix mache?
Falls du grad in so einer Situation steckst oder einfach neugierig bist: Ja, es passiert etwas, wenn du dich als Erbe nicht meldest – und manchmal schneller, als man denkt.
Was bedeutet es überhaupt, sich „nicht zu melden“?
Automatisch erben – auch ohne aktives Handeln?
In Deutschland ist es tatsächlich so: Wenn du gesetzlicher Erbe bist oder im Testament stehst, wirst du automatisch Erbe, sobald der Erbfall eintritt. Das bedeutet: Du musst dich nicht „melden“, um zu erben – du bist es bereits rechtlich gesehen.
Aber (und das ist ein großes Aber): wenn du das Erbe nicht willst, musst du innerhalb von 6 Wochen ausdrücklich widersprechen. Und wenn du das nicht tust, hast du’s angenommen – ob du willst oder nicht.
Ich hab das damals von einem Bekannten, Jens, erfahren. Er hatte geerbt, dachte aber, er könne "einfach nix machen" und dann wär’s gut. Spoiler: War’s nicht. Nach ein paar Monaten flatterte ein Brief vom Gericht – mit Schulden, die er nie haben wollte.
Was passiert, wenn man das Erbe stillschweigend „annimmt“?
Mit dem Vermögen kommen auch die Schulden
Und jetzt kommt der Knackpunkt: Ein Erbe ist immer ein Gesamtpaket. Also nicht nur das Haus auf Mallorca (wär schön), sondern auch offene Kredite, unbezahlte Rechnungen, Steuerschulden...
Wenn du nichts unternimmst, gilt das Erbe nach Ablauf der Frist als angenommen – mitsamt aller Verpflichtungen. Es kann also passieren, dass du plötzlich für Dinge haftest, mit denen du nie was zu tun hattest.
Bei meiner Cousine Lara war das der Fall. Sie hat sich einfach nicht drum gekümmert, war emotional blockiert. Und dann kam die böse Überraschung: 15.000€ Schulden. Musste sie abstottern, obwohl sie das Erbe nie „wollte“.
Wie funktioniert die Ausschlagung?
Fristen, Formulare, und leider auch Gebühren
Wenn du das Erbe nicht willst, musst du aktiv beim Nachlassgericht (meist am Wohnsitz des Verstorbenen) eine Ausschlagung erklären – schriftlich und offiziell. Geht auch über einen Notar.
Frist: 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und deiner Erbenstellung
Kosten: ca. 30–50 Euro beim Gericht, beim Notar teils mehr
Wichtig: Danach ist die Entscheidung bindend. Zurück geht nicht (außer in ganz seltenen Ausnahmefällen)
Und ja, es ist ein bisschen Bürokratie, aber ehrlich: Lieber einmal hinfahren und ausschlagen als Jahre später Schulden abbezahlen.
Was, wenn man einfach gar nix macht?
Keine Antwort = Zustimmung (leider)
Das deutsche Recht ist da klar: Wer innerhalb der Frist nix macht, gilt als stillschweigender Erbe. Ob du informiert wurdest oder nicht, zählt nur bedingt – die Frist läuft ab dem Moment, wo du von der Erbschaft erfährst. Und das muss man im Zweifel nachweisen können.
Ein Bekannter von mir, Thorsten, hat sich ewig auf das Argument „Ich wusste nix davon“ verlassen. Hat nicht geklappt. Das Gericht meinte: Du hast die Briefe bekommen, du hättest reagieren müssen. Zack, Erbschaft angenommen – mit allen Konsequenzen.
Fazit: Schweigen ist keine Lösung (leider)
Wenn du erbst – ob gewollt oder nicht – musst du eine Entscheidung treffen. Und zwar schnell. Denn sonst entscheidest du dich quasi automatisch. Und das kann böse Folgen haben, wenn das Erbe nicht nur aus Schmuck und Immobilien besteht.
Mein Rat? Sobald du auch nur ahnst, dass du erben könntest, informier dich. Rede mit einem Anwalt, frag beim Nachlassgericht nach, schau dir das Testament an. Lieber einmal zu viel als zu wenig.
Denn beim Erben gilt leider: Wer sich nicht meldet, zahlt vielleicht drauf. Und zwar nicht nur mit Geld – sondern auch mit richtig viel Stress.
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