Kann man neben Bürgergeld arbeiten? So funktioniert’s wirklich
Grundsätzliches: Arbeiten trotz Bürgergeld – geht das?
Ja, man darf neben dem Bürgergeld arbeiten. Ganz offiziell. Und sogar ziemlich viele tun das schon. Die Regelung erlaubt sogenanntes „Erwerbseinkommen“, also Geld aus einem Minijob, Teilzeit oder sogar Selbstständigkeit – aber (und jetzt kommt der Haken) nicht jeder verdiente Euro bleibt auch bei dir.
Was viele nicht checken: das Jobcenter rechnet dein Einkommen an, aber nicht komplett. Es gibt Freibeträge. Und die machen’s am Ende doch gar nicht so schlecht, wie viele denken.
Wie viel darf man beim Bürgergeld dazuverdienen?
Freibeträge im Überblick
Die Sache ist ein bisschen tricky, also gut aufpassen:
Die ersten 100 € im Monat sind komplett anrechnungsfrei. Die darfst du behalten, egal wie hoch dein Einkommen ist.
Von 100 € bis 520 € (also klassischer Minijob-Bereich): 20% davon darfst du behalten.
Von 520 € bis 1000 €: Hier gibt’s 30% Freibetrag.
Von 1000 € bis 1200 € (oder 1500 €, wenn du Kinder hast): 10% werden nicht angerechnet.
Das heißt konkret: Wer z.B. 450 € im Monat verdient, darf ungefähr 170 € davon behalten. Nicht riesig, aber hey – besser als nix, oder?
Beispielrechnung (ungefähr, damit’s klarer wird)
Sagen wir, du hast einen Minijob mit 520 € brutto.
100 € sind komplett frei.
Von den restlichen 420 € bleiben dir 20% → das sind 84 €.
Also: Du bekommst 184 € extra zum Bürgergeld.
Na ja... nicht die Welt, aber es läppert sich.
Welche Jobs sind geeignet für Bürgergeld-Empfänger?
Minijobs: Die klassische Lösung
Klar, Minijobs sind beliebt, weil sie oft unkompliziert sind und sich gut mit den Pflichten vom Jobcenter kombinieren lassen. Reinigung, Gastro, Lager – die üblichen Verdächtigen halt. Manche machen auch was online – z.B. Texte schreiben, kleinere IT-Aufträge oder Nachhilfe geben.
Selbstständigkeit im kleinen Rahmen
Ja, das geht auch! Viele wissen gar nicht, dass man mit einem Kleingewerbe oder freiberuflich ebenfalls dazuverdienen darf. Wichtig: Du musst das beim Jobcenter sauber melden, Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, am besten mit Steuerberater oder wenigstens Excel-Tabelle.
Aber Achtung: Wenn du Verlust machst (z.B. mehr ausgibst als einnimmst), kann das zu Problemen führen. Also lieber auf klein anfangen und schauen, wie’s läuft.
Muss man dem Jobcenter alles melden?
Transparenz ist Pflicht – leider
Ganz ehrlich: Ja, du musst alles melden. Jeden neuen Job, jede Änderung im Einkommen, jede Rechnung, wenn du selbstständig bist. Sonst kann’s richtig Ärger geben – bis hin zur Rückforderung oder im schlimmsten Fall sogar Strafanzeige.
Aber: Wer sauber spielt, hat eigentlich nix zu befürchten. Die Sachbearbeiter sehen sowas täglich. Solange du ehrlich bist und rechtzeitig Bescheid gibst, läuft das in der Regel unkompliziert.
Fazit: Arbeiten neben Bürgergeld ist erlaubt – und oft sogar sinnvoll
Du darfst beim Bürgergeld arbeiten. Punkt. Und in vielen Fällen lohnt es sich auch, selbst wenn’s auf den ersten Blick nicht so aussieht. Klar, du darfst nicht alles behalten, aber ein bisschen was bleibt immer hängen – und das kann schon einen Unterschied machen.
Ob Minijob, Teilzeit oder Selbstständigkeit: Wichtig ist, dass du’s clever machst, dich an die Regeln hältst und dir klarmachst, wofür du’s tust.
Denn mal ehrlich: Ein bisschen mehr Geld im Monat ist nicht nur gut für den Geldbeutel – sondern auch fürs Gefühl, wieder aktiver am Leben teilzunehmen. Und das zählt manchmal fast mehr als die Euros selbst.
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