Wie hoch sind die Gerichtskosten beim Familiengericht? Alle Fakten im Überblick

Was beeinflusst die Gerichtskosten beim Familiengericht?
Die Kosten beim Familiengericht hängen nicht einfach von einem Pauschalbetrag ab. Es spielen mehrere Faktoren rein: Verfahrenswert, Art des Verfahrens (Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt usw.), Anwaltskosten – und manchmal kommen noch Gutachten, Dolmetscher oder andere Zusatzkosten dazu. Also: pauschal sagen „kostet X Euro“ geht nicht so einfach.
Der Verfahrenswert (auch Streitwert genannt)
Der Verfahrenswert ist quasi die Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten. Bei einer Scheidung liegt dieser z.B. oft beim dreifachen Netto-Monatseinkommen beider Ehepartner zusammen. Verdienen also beide zusammen 3.000€, beträgt der Verfahrenswert in der Regel 9.000€. Darauf basiert dann, was Gericht und Anwälte abrechnen.
Nicht ganz billig, aber so läuft's halt.
Typische Verfahren und ihre Kosten
Scheidung
Ein Klassiker beim Familiengericht. Die reinen Gerichtskosten (ohne Anwalt!) liegen bei einem Verfahrenswert von 9.000€ laut § 34 GKG (Gerichtskostengesetz) bei etwa 534€. Aber Achtung: Da kommt noch der Anwalt obendrauf.
Wenn nur ein Anwalt beauftragt wird und die Scheidung einvernehmlich abläuft (was meist der Fall ist), kann man Geld sparen. Dennoch liegen die Gesamtkosten schnell bei 1.200–1.500€.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Hier ist’s ein bisschen anders. Die Verfahrenswerte sind oft geringer – meist zwischen 2.000 und 4.000€. Gerichtskosten liegen dann ungefähr bei 150–300€, aber auch hier muss oft ein Anwalt bezahlt werden. Plus: Wenn das Jugendamt oder ein Verfahrensbeistand beteiligt ist, steigen die Kosten.
Unterhalt
Auch spannend – und leider häufig streitig. Der Verfahrenswert richtet sich nach dem Jahresbetrag des geforderten Unterhalts. Will jemand z.B. 400€ monatlich, also 4.800€ jährlich, dann ist das der Verfahrenswert. Gerichtskosten: ca. 350€, plus Anwaltskosten (die sind meist höher als die des Gerichts, ehrlich gesagt).
Gibt es Möglichkeiten zur Kostenreduktion?
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Gute Nachricht: Wer wenig verdient, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das bedeutet, dass der Staat ganz oder teilweise die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten übernimmt. Voraussetzung: geringe Einkünfte und Aussicht auf Erfolg im Verfahren.
Ich kenne jemanden, der dank VKH seine komplette Scheidung "kostenlos" durchgezogen hat – war zwar kein Luxusprozess, aber am Ende hat’s funktioniert. Also auf jeden Fall prüfen lassen!
Einvernehmliche Lösungen
Wenn sich beide Parteien einig sind, sinken die Kosten deutlich. Ein gemeinsamer Anwalt spart bares Geld (auch wenn’s komisch klingt). Viele denken, jeder braucht unbedingt einen eigenen – aber für die reine Scheidung reicht oft einer.
Sonstige Kosten, die nicht immer auf dem Schirm sind
Sachverständige und Gutachten
Wenn’s um das Kindeswohl geht, wird manchmal ein Gutachten eingeholt. Das kann schnell mehrere hundert bis über tausend Euro kosten. Das zahlt meist die Partei, die’s beantragt – oder beide, je nach Entscheidung des Gerichts.
Dolmetscher, Reisekosten etc.
Wer kein Deutsch spricht, braucht einen Dolmetscher – auch das verursacht Extrakosten. Oder wenn eine Partei aus dem Ausland anreisen muss, kann es logistisch und finanziell etwas komplizierter werden.
Fazit: Gerichtskosten beim Familiengericht sind berechenbar – aber nie ganz günstig
Egal ob Scheidung, Sorgerecht oder Unterhalt: Mit ein bisschen Recherche und guter Vorbereitung lassen sich die Kosten im Griff behalten. Wichtig ist, den Verfahrenswert zu kennen und zu prüfen, ob man Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat. Und ehrlich gesagt: Eine einvernehmliche Lösung ist nicht nur günstiger, sondern auch nervenschonender. Denn am Ende geht’s oft nicht nur ums Geld, sondern um Kinder, Emotionen – und einen sauberen Neuanfang.
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