Was passiert, wenn Wohnrecht nicht genutzt wird?
Ein Recht, das manchmal einfach brachliegt
Ganz ehrlich – ich hab mir diese Frage selbst nie gestellt, bis meine Tante Ingrid nach dem Tod ihres Mannes plötzlich nicht mehr in ihrer eigenen Wohnung leben wollte. Sie hatte Wohnrecht auf Lebenszeit, klar eingetragen im Grundbuch. Aber sie ist einfach zu ihrer Tochter gezogen. Und dann? Tja, dann wurde’s kompliziert.
Denn Wohnrecht ist kein Möbelstück, das man einfach mal einpackt und später wieder auspackt. Es ist ein echtes, juristisch wirksames dingliches Recht. Aber wenn man's nicht nutzt – verliert man’s dann automatisch? Spoiler: Kommt drauf an.
Was genau bedeutet Wohnrecht eigentlich?
Lebenslang, unkündbar – aber mit Grenzen
Wohnrecht ist oft Teil eines Schenkungsvertrags oder Erbfalls. Typisches Beispiel: Die Eltern überschreiben das Haus ans Kind, behalten sich aber das Recht vor, weiterhin dort zu wohnen. Klingt fair.
Aber Achtung: Das Wohnrecht bedeutet nicht, dass du die Wohnung jederzeit vermieten oder leerstehen lassen darfst. Es ist persönlich. Nur die berechtigte Person darf’s nutzen. Niemand sonst.
Ich erinnere mich, wie ein Bekannter (Paul, war mal in meiner Studiengruppe) dachte, er könne die Wohnung seiner Oma weitervermieten, obwohl sie nicht mehr da wohnte. Nope. Geht nicht.
Was passiert, wenn das Wohnrecht nicht ausgeübt wird?
Verfällt es automatisch?
Das ist die große Frage – und die Antwort ist: nicht einfach so. Nur weil du das Wohnrecht gerade nicht nutzt, heißt das noch lange nicht, dass es verschwindet. Es bleibt bestehen. Zumindest erstmal.
Allerdings: Wenn die Ausübung des Wohnrechts dauerhaft unterbleibt, kann das unter bestimmten Bedingungen zur Verwirkung führen. Das bedeutet, das Recht kann verloren gehen – aber nur, wenn das Verhalten deutlich zeigt, dass du es nicht mehr willst oder brauchst.
Was zählt als „Verwirkung“?
Hier wird’s tricky. Du musst wirklich über einen längeren Zeitraum gar kein Interesse mehr zeigen. Einfach ein paar Monate bei der Tochter wohnen? Reicht meist nicht. Aber wenn du die Wohnung über Jahre meidest, keine Möbel mehr da sind, keine Post, kein Schlüssel – dann könnte ein Gericht sagen: Okay, das war’s.
Ich hab mal mit einem Notar gesprochen (Herr Winkler, richtig alter Hase in dem Bereich). Der meinte: „Verwirkung ist ein Sonderfall. Gerichte sind da vorsichtig. Schließlich geht’s um ein Grundrecht.“ Also keine Panik, wenn du mal kurz woanders schläfst.
Was tun, wenn jemand das Wohnrecht nicht mehr nutzt?
Als Eigentümer: Geduld, aber mit Weitblick
Wenn du der/die Eigentümer*in bist und die berechtigte Person nutzt das Wohnrecht nicht mehr – dann heißt das erstmal gar nix. Du darfst die Wohnung nicht einfach nutzen oder vermieten. Es sei denn, die berechtigte Person verzichtet schriftlich.
Ich hab genau das bei meiner Tante erlebt. Wir mussten über einen Anwalt einen offiziellen Verzicht erstellen. Klingt aufwendig – war’s auch. Aber danach war die Lage klar und sicher.
Als Wohnrechtsinhaber*in: Dokumentieren!
Wenn du dein Recht gerade nicht ausüben kannst (zum Beispiel wegen Krankheit oder Pflegeheim), dann ist es superwichtig, das festzuhalten. Schriftlich. Am besten mit einem Anwalt oder Notar.
Weil sonst – na ja – kann es so aussehen, als ob du das Recht aufgegeben hast. Und das willst du nicht, glaub mir.
Fazit: Nicht nutzen ≠ automatisch verlieren
Wohnrecht ist hartnäckig. Und das ist auch gut so. Nur weil du es gerade nicht brauchst, heißt das nicht, dass du es verlierst. Aber: Wenn du wirklich nie wieder zurückwillst, macht’s Sinn, Klarheit zu schaffen.
Ich hab durch die Geschichte mit meiner Tante gelernt, wie schnell aus „Ach, ich wohne halt grad bei der Tochter“ ein juristischer Knoten werden kann.
Also: Wenn du oder jemand aus deiner Familie Wohnrecht hat und es nicht nutzt – schieb die Frage nicht ewig auf. Redet drüber. Dokumentiert's. Und holt euch Rat, bevor’s knallt.
Denn beim Thema Wohnrecht gilt: lieber früh klären als spät bereuen.
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